Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247

Erforderliche Daten und Vorbereitung

 

Diese Seite informiert über den Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Hier erfahren Sie die erforderlichen Schritte zur Angebotseinholung, Vergleich, erforderliche Daten und Informationen. Darüber hinaus stellen wir Normforderungen dar und erläutern die Anforderungen.

Erfahren Sie, welchen Mehrwert das Audit hat und was Sie vom Bericht erwarten können.

Ablauf Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Aktuelle Revision 2022 als Grundlage des Energieaudits

Den formalen Ablauf eines Energieaudits gibt die Norm grundsätzlich vor. In Abhängigkeit von der Komplexität der Organisation kann dies jedoch variieren. Hierbei sind Audits in einzelnen Unternehmen mit einem Standort von größeren Organisationen zu unterscheiden. Bei mehreren Standorten spricht man in diesem Zusammenhang von Multisite-Organisationen oder Multisite-Unternehmen. Auditiert wird grundsätzlich die kleinste rechtliche Einheit. Also bspw. eine GmbH mit ein oder mehreren Standorten.

 

Allgemeines zur Norm

Die DIN EN 16247-1 legt die Eigenschaften eines hochwertigen Energieaudits fest. Somit ermöglicht das Audit und der resultierenden Auditbericht die Verbesserung der energiebezogenen Leistung (ebL) von Organisationen, unabhängig von deren Größe oder Art. Daher ist die Norm für den Gewerbesektor, den Indsutrie- und Wohnungssektor und die öffentliche Hand anwendbar. Die zielführende Anwendung bedingt eine entsprechende Qualifikation der Energie-Auditoren. Unser e·SCAN® Auditoren sind zusätzlich qualifiziert im Bereich der DIN EN ISO 50001, also dem Energiemanagement.

 

 

Auditvorbereitung

Um ein Energieaudit gem. DIN EN 16247-1 durchzuführen, sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation einen gewissen Dokumentationsstand aufweisen. Im Fokus liegen hierbei besonders Daten und Informationen zu:

  • Organisatorische Daten (wirt. Tätigkeit, KMU-Status, Standorte)
  • Energiebezug aller relevanten Medien (Strom, Gas, Heizöl, Flüssiggas)
  • Energieeinsatz (energieverbrauchende Maschinen, Anlagen und Einrichtungen)
  • Energieverantwortlichkeit und bisherige Tätigkeiten, Strategie
  • Geplante Investitionen / CAPEX
  • Mittel- und Langfristpläne für die Infrastruktur
  • Anforderungen an Investitionen / Amortisation
  • Technologie-Orientierung
  • Stratgie zum Umgang mit CO2 / Dekarbonisierung

Um den Auditaufwand in seinem Umfang übersichtlich zu halten, sollten vorgenannten Daten und Informationen vorhanden sein. Alternativ unterstützen wir Sie auch bei der Auditvorbereitung.

Ablauf eines Energieaudits

Das Energieaudit ist eine definierte Vorgehensweise, die aufgrund ihrer Methodik eine systematische Erfassung und Bewertung der Energien und Verbrauchern im Unternehmen bewirkt.

Neben formellen Schritten kann die Vorgehensweise beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wie folgt beschrieben werden.

Basierend auf allen genutzten Energien eines repräsentativen Zeitraumes, meist das Vorjahr, werden die Bilanzgrenzen (Zählwerke inkl. Eigenerzeugung wie BHKW und Photovoltaik) ermittelt und die eingesetzten Energien wie Strom, Gas, Heizöl u.a. Medien festgeschrieben. Dies kann mit der energetischen Ausgangsbasis im Sinne der DIN EN ISO 50001 verglichen werden.

Im nächsten Schritt werden beim Energieaudit die Verbraucher erfasst. Je detaillierter und gewissenhafter dies erfolgt, desto größer sind die Aussagekraft und der Nutzen des Audits für die auditierte Organisation. Hierbei werden die Verbraucherlisten nach Medien unterschieden und sukzessive zusammengestellt. Von höchster Relevanz bei dieser Erfassung sind darüber hinaus die technischen Eigenschaften der Verbraucher, sowie deren energetische Aspekte.

Energetische Aspekte der Verbraucher sind bspw.:

  • das Baujahr, Sanierung bzw. Revision
  • die Anschlussleistung in kW
  • die Benutzungsstunden pro Monat bzw. pro Jahr
  • der technische Zustand und technologische Aspekte.

Bei dieser Erfassung wird zur späteren Optimierung ermittelt, welche energetischen Aspekte relevant für den Energieverbrauch einer Maschine, Einrichtung oder Anlage sind. Daraus werden später Energieeffizienzmaßnahmen ermittelt.

Diese Daten werden systematisch tabellarisch erfasst. Zudem werden den Verbrauchern auch die Energieverbräuche zugeordnet. Idealer Weise geschieht dies durch Messung. Aufgrund des Aufwandes und der technischen Machbarkeit, werden zusätzliche Ersatzverfahren, wie temporäre Messung und Hochrechnung und Schätzungen anhand der Benutzungsstunden und Erfahrungen, für den Erkenntnisgewinn herangezogen. In Summe sollten dann die ermittelten Verbräuche zum dokumentierten Gesamtenergieeinsatz passen.

Durch qualifizierte Auditoren mit dem erforderlichen technischen und organisatorischen Wissen, werden aus dieser Datenbasis in einem Folgeschritt Energieeffizienzmaßnahmen erhoben. Diese werden so aufbereitet, dass diese Maßnahmen für die auditierte Organisation nachvollziehbar und relevant sind. Die Relevanz ergibt sich aus den Handlungsmaßgaben der Organisation. Hierbei sind bspw. die Investitionssummen und Amortisationszeiten zu beachten.

Abschließend werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in einem Maßnahmenplan zusammengefasst und im Auditbericht detailliert erläutert. Der Bericht folgt in Struktur und Inhalte der DIN EN 16247-1.

Einsparpotential durch ein Energieaudit

Mit einer Energieanalyse in Form der DIN EN 16247-1 werden systematisch der Energieeinsatz und die Energieverwendung bestimmt. Basierend auf den Strom- und Gasrechnungen, ergänzt um eine detaillierte Aufnahme der Verbraucher und deren Schätzung, Hochrechnung und Messung, werden den Maschinen, Einrichtungen und Anlagen Energieverbräuche zugeordnet. Parallel hierzu werden Technologien, Verfahren und Verbraucher durch qualifizierte Ingenieure bewertet. Hieraus werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz formuliert und Maßnahmen berechnet. Die Summe der Empfehlungen wird im Aktionsplan zusammengefasst.

Im Aktionsplan sind Energieeffizienzmaßnahmen zusammengefasst:

  • organisatorische Empfehlungen
  • kaufmännische Empfehlungen
  • mitarbeiterbezogene Maßnahmen / Sensibilisierung
  • geringinvestive Maßnahmen
  • investive Maßnahmen

Neben den organisatorischen und technischen Maßnahmen enthält der Auditbericht zur Energieanalyse auch eine Bewertung kaufmännischer Aspekte. Hierzu zählt beispielsweise eine Einschätzung des Einsparpotentials bei den Strom- und Gaslieferverträgen wie auch eine Lastganganalyse. Diese gibt Aufschluß über das Abnahmeverhalten bei Strom und Gas und dessen Kostenrelevanz.

Elemente im Auditprozess Teil 1

Auftakt, Datenerfassung, Messplan, Stichprobenverfahren

Einleitender Kontakt

In diesem Elemente sollen die Rahmenbedingungen und der Umfang des Energieauditss geklärt werden. Zielstellungen und Anforderungen und Erwartungen hinsichtlich des Energieaudits durch den Kunden bzw. die auditierte Organisation. Dies umfasst ebenfalls die Klärung des Anwendungsbereiches und den erforderlichen Gründlichkeitsgrad. Es erfolgt eine Abstimmung zur zeitlichen Abfolge des Audits und auch dazu, welche zeitlichen Ressourcen Auditor und Unternehmen bzw. Organisation einbringen. Geklärt werden also:

  • Auditumfang
  • Anwendungsbereich
  • Gründlicheitsgrade
  • Kriterien für energiebezogene Investitionen
  • durchzuführenden Messungen
  • Stichprobenumfang

Durch den Auditor sind verschiede Punkte zu klären:

  • Umstände, die zur Durchführung führen (Auditpflicht oder Verbraucherbewertung im Sinne der ISO 50001)
  • gesetzlichen Rahmenbedingungen und strategische Aspekte, wie bspw. Dekarbonisierungsprogramme
  • Umsetzung anderer Systemstandards
  • unternehmenseigene Ideen für Investitionen und andere Energie-Effizienzmaßnahmen
  • Anforderungen an den Bericht
Auftaktgespräch

Hierbei sollten verschiedene Punkte geklärt bzw. abgestimmt werden:

  • energieverantwortliche Personen im Unternehmen
  • Ansprechpartner und Begleitpersonen für den Energieauditor
  • interessirter Parteien hinsichtlich des Energieaudit-Berichtes
  • die Zusammenarbeit mit diesen interessierten Kreisen/Parteien
  • Rahmenbedingungen des Audits (Betriebsruhen, Reparaturen, Revision, Wartung etc.)

In diesem Zusammenhang sollten ferner geklärt werden:

  • Zugangsmöglichkeiten für den Auditor
  • Datenschutz und Sicherheit
  • Abstimmung mit Sicherheitsbeauftragten und ggf. Fremdfirmenkoordinator
  • Datenlieferung durch das Unternehmen
  • mögliche Vertraulichkeits- und Geheimhaltungserklärungen
  • Art und Umfang der erforderlichen Messungen und Messtechnik
  • Vorgehensweise bei Messungen
Datenerfassung

Die Datenerfassung spiegelt den Schulterschluss mit der ISO 50001 wieder. Hier gehen Aspekte des Energiemanagements, speziell aus 6.6 - die Planung der Energiedatensammlung - in die Revision der DIN EN 16247-1 ein. Relevante Variablen und statische Faktoren werden bei der Bewertung gefordert. Nur eine derartige Bewertung erlaubt aus der Analyse der energetischen Bewertung und der energiebezogenen Leistung heraus, ein qualitativ hochwertiges Energieaudit. Achten Sie darauf, dass Energieauditoren ihre Qualifikation im Bereich der DIN EN ISO 50001 nachweisen, um hier ein normkonformes Audit zu erhalten. Die Datenerfassung beinhaltet weiterhin:

  • Liste der energieverbrauchenden Maschinen, Einrichtungen und Anlagen
  • relevante Variablen und statische Faktoren dieser
  • historische Daten zum Energieverbrauch und zum Prozessoutput (Produktion)
  • Daten aus Wartung, Servie und Instandhaltung
  • vorherige Energieaudits und energetische Bewertungen
  • ggf. Lieferverträge für Energien, Lastgangdaten
MessplanDer Messplan enthält alle durchzuführenden Messungen, die die Qualität und den Erkenntnisgewinn eines hochwertigen Energieaudits zu fördern, geeignet sind. Hinweise zu Anforderungen und Grundsätzen liefert in diesem Zusammenhang die EN 17267.
StichprobenverfahrenDie Anwendung von Stichprobenverfahren soll dann erfolgen, wenn die während des Audits gesammelten Daten nicht oder nicht wirtschaftlich untersucht werden können. Weitere Ausführungen dazu liefert die DIN EN ISO 19011.

 

Elemente im Auditprozess Teil 2

Außeneinsatz, Analyse, Bericht und Abschlussbesprechung

Außeneinsatz

Zielstellung und Gegenstand des Außeneinsatzes

Der Außeneinsatz dient der Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort und dem Verständnis von den Prozessen der auditierten Organisation, in denen die entsprechenden Energiemengen eingesetzt und verbraucht werden. Während des Außeneinsatzes werden in der Regel erste Ideen für Energie-Effizienzmaßnamen erhoben. Dies können investive, gering-investive und organisatorische Maßnahmen sein.

Analyse

Energiebilanz und Aufschlüsselung

Die Energiebilanz enthält die eingesetzten Energiemengen des Bezugszeitraumes, aufgelistet anhand der eingesetzten Medien, bspw. Strom, Erdgas, Heizöl, BKS und Kraftstoffe. Die Energieflüsse können bspw. anhand eines Sankeys dargestellt werden zu besseren Verdeutlichung. Dieser Abschnitte sollte für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) auch eine Analyse der Lastgangdaten enthalten. Hierbei wird die Energienachfrage im Zeitverlauf abgebildet. Diese Auswertung erlaubt bspw. einen Ausblick auf das kaufmännische Einsparpotential hinsichtlich der Netzentgelte. Die Lastspitzen sollten hierbei im Besonderen berücksichtigt werden. Diese verursachen in Verbindung mit den jeweiligen Netzentgelten des VNB die Kosten für die Netznutzung.

Die Analyse sollte ebenfalls den Zusammenhang zwischen dem Energieverbauch und den relevanten Variablen darstellen. Im Zusammenhang mit der energetischen Bewertung sollten in Anlehnung an die ISO 50001 auch Verbrauchsfunktionen ermittelt und dargestellt werden. Die Variabilität dieser Funktionen stellt einen Indikator für die möglichen Einsparpotentile durch eine gezielte energetische Prozesslenkung dar.

Energiekennzahlen (EnPIs)

Aus der Analyse heraus bildet das Auditteam oder der Energieauditor/die Energieauditoren in Abstimmung mit der auditierten Organisation geeigente Energiekennzahlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese die energetische Leistung angemessen abbilden. Die Energiekennzahlen sollten ebenfalls einen wesentlichen Teil der eingesetzten Energiemengen abbilden (Vgl. ISO 50001). Der Anteil sollte nicht unter 60-70% liegen.

Bestimmung und Evaluierung der Möglichkeiten von EPIAs (energiezogenen Investitionen)

Der abschließende Teil der Analyse beinhaltet der Erhebung von energiebezogenen Investitionsmöglichkeiten für die Organisation. Anhand dieser soll die Organisation in die Lage versetzt werden, die energiebezogene Leistung zu verbessern. Eine absolute Senkung des Energieverbrauchs ist hierbei nicht die Zielstellung des Energieaudits. Vielmehr soll darauf abgezielt werden, die vorhandenen Prozesse des Unternehmens energieeffizienter durchführen zu können.

Für die Investitionsmöglichkeiten müssen verständliche und nachvollziehbare Berechnungen durchgeführt werden. Diese betreffen:

  • finanzielle Einsparmöglichkeiten
  • erforderliche Investitionen
  • eine Wirtschaftlichkeisbetrachtung auf Basis der DIN EN 17463 (VALERI).

Ggf. ist ein Vergleich zwischen verschiedenen EPIA´s anzustellen. Ebenso sind technische Wechselwirkungen zwischen den Maßnahmen zu beleuchten. Anm.: Sofern das Energieaudit auch vor dem Hintergrund installierter Managementsysteme durchgeführt wird, sollten die relevanten Kapitel hinsichtlich Änderungen und Planung berücksichtigt werden. Das sind bspw.:

  • bei der ISO 9001 (Kap. 6.3. Planung von Änderungen) zur Erhaltung der Systemintegrität
  • bei der ISO 50001 (Kap. 6.6 Planung der Energiedatensammlung)

 

Bericht

Summary der vorgeschlagenen Maßnahmen
Der Bericht zum Energieaudit sollte eine Zusammenfassung der energiebezogenen Investitionsvorschläge (EPIA) des Energieauditors enthalten. Die Maßnahmen sollten priorisiert sein und in eine Umsetzungsplanung oder ein Umsetzungsprogramm integriert sein. (Anm.: Im Rahmen eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 können diese Maßnahmen in einen Aktionsplan übergehen.)
Allgemeine Informationen zum Energieaudit
Der Bericht sollte allgemeine Angaben über das Audit, den Auditzusammenhang bzw. Kontext, den Energieauditor, dessen Qualifikation, die Methodik und das Stichprobenverfahren enthalten. Das auditierte Objekt sollte beschrieben sein, um den Zusammenhang des Audits herstellen zu können. Darüber hinaus sind relevanten Normen und Vorschriften zu nennen und zu berücksichtigen.
Zum Energieaudit selbst
Neben einer zeitlichen Darstellung und Beschreibung des Ablaufs, sollten die Zielstellung und der Grad der Gründlichkeit nachvollziehbar dargelegt werden. Die Datenerfassung und die Datenherkunft sollten reproduzierbar dokumentiert sein. Ebenso die Analyse des Energieverbrauchs. (Anms: e·SCAN® Kunden profitieren von den Auditoren mit Erfahrung im Bereich ISO 50001, ISO 50005, ISO 50006 und ISO 50015.) Die wesentlichen Energieeinsätze (SEU´s), sowie die relevanten Variablen und statischen Faktoren sind abzubilden. Hieraus ergeben sich die entsprechenden Energiekennzahlen und die wirksamen EPIAs.

Abschlussbesprechung

Im Rahmen der Abschlussbesprechung wird der finale Bericht dem Auftraggeber übergeben. Idealer Weise findet parallel hierzu eine Vorstellung der Ergebnisse statt, die es der Organisation erleichtert, Entscheidungen zu treffen. Zu Gunsten eines besseren Angebotes sollten Sie nicht auf die Abschlussbesprung verzichten. Die abschließende Besprechung des Berichts stellt einen Mehrwert für den gesamten Auditprozess dar und hilft bei der Wertschöpfung des Berichts.

 

EPIA - energy performance improvement actions

 

Ihre AnsprechpartnerMarvin DietrichProjektingenieur03473 840 8008dietrich(at)e-scan(dot)de
Ihre AnsprechpartnerSebastian NachselProjektingenieur 03473 840 800803473 800 999 4nachsel(at)e-scan(dot)de