Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind viele Unternehmen verpflichtet, identifizierte Energieeffizienzmaßnahmen nicht nur zu bewerten, sondern deren Umsetzung künftig transparent zu planen.
Fristen jetzt im Blick behalten
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind viele Unternehmen verpflichtet, identifizierte Energieeffizienzmaßnahmen nicht nur zu bewerten, sondern deren Umsetzung künftig transparent zu planen. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Betroffen sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, ermittelt über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Für alle als wirtschaftlich bewerteten Endenergieeinsparmaßnahmen müssen konkrete und durchführbare Umsetzungspläne erstellt und veröffentlicht werden.
Die entscheidende Frist: Die Umsetzungspläne müssen spätestens innerhalb von drei Jahren erstellt und veröffentlicht werden. Der Fristbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Nachweisverfahren:
- Bei Energie- oder Umweltmanagementsystemen beginnt die Frist mit Abschluss der Re-Zertifizierung bzw. Verlängerungseintragung.
- Bei Energieaudits beginnt die Frist mit Fertigstellung des Audits.
Unternehmen sollten ihre Zertifizierungs- und Audittermine sorgfältig dokumentieren und frühzeitig prüfen, welche Maßnahmen als wirtschaftlich einzustufen sind. Vor der Veröffentlichung muss die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne durch einen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigt werden.
Praxistipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Erstellung der Umsetzungspläne. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung, interne Abstimmungen und die erforderliche externe Bestätigung benötigen häufig mehr Zeit als erwartet.
Fazit: Wer die Drei-Jahres-Frist des § 9 EnEfG konsequent im Blick behält, reduziert Compliance-Risiken und schafft Planungssicherheit für künftige Effizienzinvestitionen.