Wann kommen die angekündigten Gesetzesnovellen für EDL-G und EnEfG?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Entbürokratisierung und Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vereinbart. Beide Gesetze sollen dem EU-Recht angeglichen werden. Dies hätte zur Folge, dass die Schwellenwerte für Verpflichtungen, bspw. für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001, angehoben und somit viele Unternehmen von der Pflicht befreit werden.
Der Gesetzesentwurf ist bis heute nicht verabschiedet.
Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass eine Novelle noch vor der Sommerpause erfolgt. Man rechnet mit einer zeitlichen Verschiebung in den Herbst/Winter. Dies hätte zur Folge, dass Verpflichtungen aus dem aktuell gültigen EnEfG weiterhin Anwendung finden. Betroffen sind vor allem die Umsetzungspläne, welche innerhalb von 3 Jahren durch Dritte zu bestätigen und zu veröffentlichen sind (§9 EnEfG). Ausschlaggebend für die 3-Jahresfrist ist hierbei das Datum der erstmaligen Auditierung nach Inkrafttreten des Gesetzes. Das EnEfG trat am 18.11.2023 in Kraft. Wurde ein Unternehmen bspw. im Dezember 2023 auditiert, muss es bis Dezember 2026 seine bestätigten Umsetzungspläne veröffentlichen. Näheres dazu regelt das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz der BAFA.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.html
Sofern neue Entwicklungen bekannt werden, informieren wir Sie. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.